Umfassende E-Mail-Sicherheit für Krankenhäuser

Leitfaden zur Beantragung der Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds

Mit Wirkung zum 28.September trat das vom Bundestag beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft. Krankenhäusern in Deutschland soll somit ein digitales Update verschafft werden. Mit dem dafür eingerichteten Krankenhauszukunftsfond stehen Deutschlands Krankenhäusern ab dem 1. Januar 2021 insgesamt 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Investitionskosten für moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und IT-Sicherheit ihrer Einrichtung zu decken.

In einem übersichtlichen Dokument hat das Team von Hornetsecurity Antworten zu den wichtigsten Fragen bezüglich der Beantragung der Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds und dem Krankenhauszukunftsgesetz zusammengestellt. Darüber hinaus zeigt Hornetsecurity, inwieweit die umfassenden Cloud E-Mail-Security-Lösungen zur Verbesserung der bisherigen Informationssicherheit in Krankenhäusern beitragen.

Derzeitige Bedrohungslage für den deutschen Gesundheitssektor

erfolgreiche Hackerangriffe auf den Gesundheitssektor in Deutschland im Jahr 2020

Mails an Krankenhäuser werden monatlich von Hornetsecurity als Targeted Threat eingestuft.

So erhalten Sie die Förderung zur Verbesserung Ihrer IT-Sicherheit

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Passende E-Mail Security Lösung auswählen

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Bereitgestelltes Formular an das zuständige Land ausfüllen und abschicken

Überprüfung, Zuweisung und Auszahlung der Fördermittel

Was bezweckt der Krankenhauszukunftsfonds?

Zweck des Krankenhauszukunftsfonds ist die Förderung notwendiger Investitionen in Krankenhäusern unter anderem in die Informationssicherheit und Digitalisierung.

Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds förderfähig?

Um die oben genannten Ziele des KHZG zu erreichen, deckt der Krankenhauszukunftsfonds unter anderem Maßnahmen zur Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren ab.

Wie ist der Prozess der Antragsstellung gestaltet?

Der Prozess der Antragsstellung lässt sich in folgende drei Schritte unterteilen:

    1. Im ersten Schritt meldet der Krankenhausträger seinen Förderbedarf, unter Nutzung der vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bereitgestellten, bundeseinheitlichen Formulare gegenüber dem zuständigen Land an. Der Vordruck „Bedarfsmeldung“ für den Förderbedarf der Krankenhausträger kann unter folgendem Link eingesehen, ausgefüllt und an die Adresse der zuständigen Landesbehörde gesendet werden: Bedarfsmeldung.pdf
    2. Im zweiten Schritt stellt das zuständige Land beim BAS einen Antrag auf Förderung des Vorhabens des Krankenhausträgers. Welche Unterlagen dem Antrag auf Förderung beizufügen sind erfahren Sie weiter unter im Leitfaden.
    3. Im dritten und letzten Schritt prüft das BAS die Anträge der Länder auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und weist die Mittel zu. Es führt dabei den Zahlungsverkehr und die Rechnungslegung durch und fordert auch Mittel zurück, wenn die Fördervoraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

Dem Antrag sind, neben dem vom Bundesamt für Soziale Sicherung bereitgestellten Formular, weitere Unterlagen hinzuzufügen:
Dazu gehören Nachweise darüber, dass mindestens 15 Prozent der für das Vorhaben beantragten Fördermittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Voraussetzung für die Zuteilung von Fördermitteln an die Krankenhausträger ist, dass
1. die Umsetzung des zu fördernden Vorhabens frühestens am 2. September 2020 begonnen hat,
2. das antragstellende Land, der Krankenhausträger oder beide gemeinschaftlich mindestens 30 Prozent der Fördersumme tragen.

Ab wann können Förderanträge gestellt werden?

Die Bedarfsanmeldung seitens der Krankenhausträger an die zuständigen Landesbehörden ist seit dem 13.11.2020 möglich. Das Formular kann als Online-PDF eingesehen, ausgefüllt und an die zuständige Landesbehörde gesendet werden.

 

Das Antragsformular sowie notwendige Anlagen für die Länder werden auf der Webseite des Bundesamts für Soziale Sicherung bereitgestellt.

 

Für die Durchführung der Förderung erließ das BAS Förderrichtlinien, welche ebenfalls auf der Seite des BAS zum Download bereitstehen.

MockUp_KHZG_Leitfaden_HSE_1
MockUp_KHZG_Leitfaden_HSE_2

Wie kann Hornetsecurity Ihr Krankenhaus schützen?

Um vor der zunehmenden Bedrohung durch Cyberangriffe per E-Mail zu schützen, bietet Hornetsecurity eine umfangreiche Servicepalette:

Managed Cloud Security Services ohne Kompromisse

Das Produktportfolio hält Lösungen für die vollumfängliche Sicherheit des E-Mail-Verkehrs von Unternehmen jeder Größe bereit, darunter die erkennungsstarke Spam and Malware Protection, der Verschlüsselungsdienst Email Encryption, das rechtssichere Email Archiving und der Continuity Service, der bei einem Systemausfall die E-Mail-Kommunikation im Unternehmen aufrechterhält.

Schutz vor Malware, Targeted Threats und Phishing

Mit Advanced Threat Protection haben besonders durchdachte und gezielte Angriffe mit Ransomware oder CEO-Fraud keine Chance und schützenswerte Informationen bleiben dank des Hornetsecurity Spy-Out-Forensiksystems im Unternehmen.
Besonders hervorzuheben ist die 365 Total Protection Suite: Die branchenweit einzigartige Security & Compliance-Lösung wurde speziell für Microsoft 365 entwickelt. Sie lässt sich nahtlos integrieren und liefert eine weitere Schutzebene für die E-Mail-Kommunikation.

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