Verhaltenskodex und Ethikkodex, Hornetsecurity Group

Warum diese Seite?

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des EU-Parlaments haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet.

Hierfür wurde eine Website eingerichtet, auf der Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (einschließlich Datenschutz), Finanzgesetze (z.B. Geldwäsche und Bestechung), ethische Grundsätze (Code of Ethics) oder allgemeine Verhaltensregeln (Code of Conduct) innerhalb der Hornetsecurity Group gemeldet werden können.

Wer kann eine Meldung veranlassen?

Vorfälle können von Mitarbeitern der Hornetsecurity Group, Kunden von Hornetsecurity, Lieferanten von Hornetsecurity oder anderen Dritten, die in Kontakt mit Hornetsecurity stehen, gemeldet werden. Die Seite ist in Englisch, Deutsch, Spanisch und Französisch verfügbar.

Wohin kann man sich wenden, um einen Vorfall zu melden?

Die Adresse unserer Website lautet: https://hornetsecurity.whistleport.de/.

Auf welche Fälle kann diese EU-Richtlinie angewendet werden?

Verstöße gegen die folgenden Angelegenheiten werden abgedeckt (diese Liste ist nicht vollständig):

  • Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften,
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
  • Gesundheitsschutz,
  • Mindestlohngesetz,
  • Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
  • Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche,
  • Vorschriften zur Produktsicherheit,
  • Vorschriften zum Umweltschutz,
  • Verbraucherschutzvorschriften,
  • Vorschriften zum Datenschutz,
  • Sicherheit der Informationstechnologie,
  • Öffentliches Vergaberecht,
  • Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften.

Welche Vorgänge deckt die EU-Richtlinie explizit nicht ab?

Die folgenden Themen werden nicht berücksichtigt:

  • Allgemeine Verbesserungsvorschläge,
  • Allgemeine Beschwerden, die sich nicht auf Gesetzesverstöße beziehen,
  • Berichte über Informationen, die in den Bereich der nationalen Sicherheit fallen,
  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe von falschen Informationen.

Was geschieht mit einer Meldung?

Vorfälle können auf Wunsch anonym gemeldet werden. Whistleblower sind so vor negativen Konsequenzen wie Entlassung, Versetzung oder Einschüchterung geschützt. Bei der Meldestelle handelt es sich um die externe Anwaltskanzlei „von Rüden“ in Berlin, die im Auftrag von Hornetsecurity jede Meldung unabhängig prüft, eine zeitnahe Rückmeldung an den Meldenden sicherstellt, den Vorfall vorqualifiziert und die Ergebnisse an die Geschäftsführung von Hornetsecurity weiterleitet.

Auch wenn es diese Meldestelle nun gibt, sollte Ihre erste Anlaufstelle für Meldungen jeglicher Art nicht diese Website sein, sondern ein direkter Ansprechpartner an Ihrem Standort, Ihr Gruppenleiter, die Personalabteilung, der CISO oder die Geschäftsführung.